Allgemeine Geschäftsbedingungen südpolmusic GmbH

(Fassung 2016)

Geltungsbereich der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der südpolmusic GmbH im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Eintrittskarten (Tickets) und treten neben die sonstigen AGB (inklusive Hausordnung). Im Falle von sich widersprechenden AGB, haben diese AGB Vorrang.

Vertragspartner des Käufers und somit Verwender dieser AGB ist südpolmusic GmbH (im Folgenden „Veranstalter“). Dies gilt auch für Eintrittskarten, die durch autorisierte Vorverkaufsstellen veräußert werden.

Bestellung, ermäßigte Tickets, Gültigkeit

Der Einlass erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte. Ein gewerblicher Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarte ist grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter schließt keinen Vertrag zugunsten eines Kindes bis zum Alter von 5 Jahren. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis einschließlich 13 Jahren haben nur Zutritt zur Veranstaltung in Begleitung einer personen-sorgeberechtigten Person. Die Übertragung auf eine erziehungsbeauftragte Person ist nicht möglich. Ausweise sind auf Verlangen vorzuzeigen, für entsprechenden Gehörschutz ist zu sorgen.

Bei einem Kauf von Tickets an der Abendkasse oder in einer autorisierten Verkaufsstelle kommt der Kaufvertrag mit Veranstalter durch Übergabe der Tickets zustande.

Bei einer Bestellung in einem Online-Buchungssystem eines autorisierten Online-Ticket Händlers geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Käufer aus, sobald dieser eine Buchung/Reservierung eines Tickets auslöst.

Die Versendung von Tickets erfolgt auf Gefahr des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, die Bestätigungs-E-Mail und die Tickets nach Zugang unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf Anzahl, Preise und Datum.

Der Ticketkauf über das Internet ist auf die Anzahl von Tickets beschränkt, die der Online- Shop für die jeweilige Veranstaltung als Höchstmenge ausweist. Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen werden kann. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn der Käufer die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Ticketpreis zahlt. Zahlt der Käufer auf Verlangen der Veranstalter den Differenzbetrag nicht, gilt Ziffer 4.3 entsprechend.

Das Ticket berechtigt ausschließlich den berechtigten Inhaber zum einmaligen Besuch des Veranstaltungsortes und verliert mit dem Verlassen seine Gültigkeit.

Versandbedingungen

Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Bestimmungen der autorisierten Vorverkaufsstelle, über welche der Kunde die Eintrittskarte/n erwirbt.

Entgelte, Zahlungsbedingungen Zahlungsverzug

Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Bestimmungen der autorisierten Vorverkaufsstelle, über welcher Kunde Eintrittskarte/n erwirbt.

Ausschluss von Widerrufs- und Rückgaberechten im Falle des Erwerbs von Eintrittskarten

Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Bestimmungen der autorisierten Vorverkaufsstelle, über welcher Kunde Eintrittskarte/n erwirbt.

Absage von Veranstaltungen, Zuweisung anderer Plätze

Wird eine Veranstaltung aus von Veranstalter zu vertretenden Gründen abgesagt, so erhält der Käufer den Nennwert der Eintrittskarte exkl. Vorverkaufsgebühren oder ähnlichem, welche von Ticketverkäufer erhoben werden, erstattet.

Die Veranstalter behält sich weiter vor, dem Käufer einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn es für die Veranstalter aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind (z.B. Bauarbeiten), nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen und der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar ist. Andernfalls hat der Veranstalter die Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis zu erstatten.

Die Veranstalter behält sich weiter vor, dem Käufer einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn es für die Veranstalter aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind (z.B. Bauarbeiten), nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen und der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar ist. Andernfalls hat der Veranstalter die Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis zu erstatten.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist und in angemessener Zeit vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben wird. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich auf dessen Webseite bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Festivalbesuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

Der Veranstalter behält sich darüber hinaus vor, dem Karteninhaber auch aus sonstigen Gründen innerhalb der bestätigten Preiskategorie einen anderen Platz zuzuweisen.

Haftungsbeschränkung

Der jeweilige Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkt-haftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.

Für Fremdleistungen (z.B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht der Veranstalter, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

Verhalten im Veranstaltungsort

Für das Verhalten gilt die jeweilige Hausordnung, welche an den Eingängen zu den Veranstaltungsorten aushängt. Die Hausordnung und die Weisungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Bei einer Missachtung kann – ungeachtet sonstiger Ansprüche – ein sofortiges Verlassen des Veranstaltungsortes angeordnet werden.

Ton-, Foto- und Filmaufnahmen

Am Veranstaltungsort sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von Veranstalter festzusetzen ist, höchstens jedoch € 3.000,00 im Einzelfall. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Sie müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben bzw. in Schließfächern verwahrt werden.

Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kamera einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/Foto- und Filmaufnahmen des Ticketinhabers sowie seiner Begleiter, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

Anwendbares Recht, Datenschutz, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Sämtliche vom Käufer übermittelten Daten werden von Veranstalter unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis München.